Ein Gesetzesentwurf der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sieht eine Umstrukturierung der Verwaltungsräte von Studierendenwerken in NRW vor. Während die Landesregierung hofft, damit strukturelle Probleme in der Universitätslandschaft angehen zu können, sehen Kritiker:innen eher einen Versuch der direkten Einflussnahme und Bürokratisierung von Abläufen. Dabei wird aber auch die Stimme der Studierenden geschwächt.
Zuerst einmal die wahrscheinlich drängende Frage: Was ist so ein Verwaltungsrat eines Studierendenwerks überhaupt? Pascal Winter, Student an der UDE und Vorsitzender des Verwaltungsrates des Studierendenwerks Essen-Duisburg, erklärt es uns so: „Der Verwaltungsrat ist praktisch ein Kontrollgremium. Bei privaten Unternehmen heißt so etwas Aufsichtsrat. Bei öffentlichen oder öffentlich finanzierten Unternehmen wie zum Beispiel auch den Sparkassen gibt es das in Form eines Verwaltungsrates.” Dessen Aufgaben seien unter anderem die Kontrolle der Geschäftsführung, des Wirtschaftsplans oder auch des Jahresabschlusses. „Momentan überprüft der Rat auch noch die Ein- oder Abbestellung von leitenden Angestellten und ebenso die Verlängerung oder Aufnahme von Krediten“, fügt er hinzu. Auch wenn die Mensakosten stark ansteigen oder ein neues Wohnheim benötigt wird, diskutiert das der Verwaltungsrat. Pascal sitzt unserem Studierendenwerk seit 2023 vor. Seine Aufgabe als Vorsitzender des Verwaltungsrates ist es vor allem, in ständigem Kontakt mit dem Geschäftsführer, Michael Dahlhoff, zu bleiben und die Übersicht über die Aktivitäten des Studierendenwerks zu behalten. Er ist einer von vier Studierenden im Verwaltungsrat. Außerdem sitzen darin noch ein angestelltes Hochschulmitglied, zwei Beschäftigte des Studierendenwerks, ein Rektoratsmitglied und eine vom Rat bestimmte externe Person, die dem Verwaltungsrat mit einschlägiger Expertise auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet helfen soll.
Warum muss sich etwas ändern?
Die Studierendenwerke in NRW vertreten häufig mehr als nur eine Hochschule: Das Studierendenwerk Essen Duisburg ist zuständig für die Belange der Studierenden der Universität Duisburg-Essen, der Hochschule Ruhr-West und der Folkwang Universität der Künste. Im Raum dieser Hochschulen kümmert es sich um die gastronomische Versorgung, also Mensen und Cafeterien, stellt Wohnraum in Form von Studierendenheimen zur Verfügung, verwaltet BAföG und andere Studienkredite, hat soziale und psychologische Beratungsstellen sowie Betreuungsangebote für Kinder von Studierenden. Kurzum: Die Studierendenwerke decken viele wichtige Sozialthemen ab. Die Finanzierung dieser Angebote ist aber schwierig. Beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen müssen sie stets darauf achten, dass sie für die finanzschwache Gruppe der Studierenden weiterhin erschwinglich sind. Der Sozialbeitrag pro Student:in von 125€ pro Semester reicht nicht aus, um Defizite sicher auszugleichen. Zudem gehen seit einigen Jahren die Studierendenzahlen zurück. Allein die UDE hat seit 2020 etwa 5.000 Studierende verloren. Gleichzeitig stiegen aufgrund globaler Krisen die Preise von Lebensmitteln im Einkauf genauso an wie etwa die Heizkosten für die Wohnheime.
Den Studierendenwerken in NRW geht es nicht gut. Wollten sie dem aktuellen Trend unmittelbar begegnen, müssten sie drastische Mittel wählen: Standorte aufgeben, Gebäude verkaufen, Mitarbeitende entlassen. Unumkehrbare Schritte, die einer nachhaltigen Unternehmensführung widersprechen. Also beschlossen sie Ende 2023 gemeinsam mit dem NRW-Wissenschaftsministerium, eine Studie in Auftrag zu geben, welche die Struktur der Studierendenwerke beleuchten und Verbesserungsvorschläge erarbeiten sollte.
Was verändert sich?
Der Abschlussbericht der bei dem HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE) in Auftrag gegebenen Studie wurde Ende Oktober 2025 dem Wissenschaftsausschuss des Landtages vorgelegt. Neben der Studie bezüglich der Studierendenwerke allgemein HIS-HE bezog diese Aussage „insbesondere auf stark voneinander abweichende Kompetenzen, Erfahrungen und Interessen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder eines Studierendenwerks“. Zudem verfolgten Einzelpersonen „Partikular- statt Organisationsinteressen“. Im Klartext: Manche der ehrenamtlichen Mitglieder einzelner Räte haben Sitzungen versäumt oder sich laut Studie nicht weit genug bemüht, sich fortzubilden, um der Aufgabe gerecht zu werden. Außerdem vertraten Vertreter:innen ihrer Statusgruppe die Interessen dieser Gruppe. Die Studie zieht daraus den Schluss, dass die Verwaltungsräte aller Studierendenwerke reformiert werden sollten.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf übernimmt die Handlungsempfehlungen der Studie weitestgehend. So soll zukünftig das Amt des Verwaltungsratsvorsitzenden ausschließlich von externen Mitgliedern, deren Anzahl von einem auf drei wächst, übernommen werden können. Die Studierendenvertreter:innen, die zum aktuellen Zeitpunkt sieben von zwölf Verwaltungsratsvorsitzenden in ganz NRW stellen, brächten „aufgrund von in der Regel fehlender Berufs- und (…) Lebenserfahrung mit der geringsten Wahrscheinlichkeit (…) die Autorität, aber auch das nötige Know-How und die nötige Professionalität“ mit. Dass sie zugleich die Gruppe mit dem größten Interesse an der Arbeit der Studierendenwerke sind und die gesamte Organisationsstruktur ihrer Versorgung dient, erwähnt HIS-HE an dieser Stelle nicht. Durch die neue Regelung würde die Stimme der Studierenden wesentlich weniger Einfluss im Rat bekommen.
Wer die externen Mitglieder der Verwaltungsräte sind, soll zukünftig auch anders bestimmt werden: Statt dass sich die restlichen Mitglieder des Verwaltungsrates wie bisher über die Personalie selbst einigen, soll nach Verabschiedung des Gesetzes ein Auswahlgremium gebildet werden, dem ein:e Vertreter:in der Landesregierung mit zwei Stimmen, zwei Studierende, ein:e Vetreterin eines Rektorats und ein Mitglied der Geschäftsführung des jeweiligen Studierendenwerks angehören. Da der:die Verwaltungsratsvorsitzende dienstrechtlich später der:die Vorgesetzte der Geschäftsführung ist, stimmt letztere also über ihre:n eigene:n Chef:in ab. Das Auswahlgremium setzt eine Vorschlagsliste auf. Die Berufung der nun drei externen Mitglieder soll anschließend die Zustimmung der Studierendenparlamente erfordern – falls diese nicht zustimmen, kann die Landesregierung das aber laut Gesetz ignorieren.
Außerdem sollen die Verwaltungsräte sich zukünftig auf ihre beratende und strategisch-planerische Funktionen beschränken. Sie sollen kein Entscheidungsrecht mehr haben bei Unternehmens(aus)gründungen, ebenso nicht bei Kreditentscheidungen oder Personalangelegenheiten. Diese Entscheidungen werden in Zukunft nur noch von der Geschäftsführung und in Einzelfällen von Vertreter:innen der Landesregierung getroffen. Es ist eine klare Bedeutungsverschiebung weg von denen, deren Interessen die Studierendenwerke eigentlich vertreten sollen, hin zu staatlichen und internen Akteur:innen, ohne dass erkennbar ist, dass dadurch weniger Partikularinteressen entstehen.
Pascal, der bei Verabschiedung des Gesetzesentwurfs in der vorliegenden Form sein Amt als Vorsitzender nicht weiter ausüben könnte, sieht einigen der Änderungen vorsichtig optimistisch entgegen: „Es ist durchaus sinnvoll, in Zukunft drei externe Mitglieder im Verwaltungsrat zu haben. Es ist ein guter Ansatz, wenn dann mehr Expertise einfließen kann und kann sowohl für den Rat als auch das Studierendenwerk selbst bereichernd sein.“ Zugleich sieht er in diesem Punkt aber auch Herausforderungen: „Es war in der Vergangenheit teils sehr schwierig, Personen zu finden, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit noch die Möglichkeit und den Willen hatten, unentgeltlich so eine Funktion auszufüllen.“ Mit einer von der Landesregierung in Aussicht gestellten Vergütung der verwaltungsrätlichen Tätigkeit könnte das einfacher werden.
Die Anpassung des Handlungsspielraums des Verwaltungsrates, die sich hin zur strategischen Ausrichtung und weg von der Einflussnahme auf das operative Geschäft bewegen soll, kann Pascal auch verstehen, aber „die Wegstreichung der bisherigen Klausel, mit der der Verwaltungsrat auch über sonstige Angelegenheiten des Studierendenwerks, die große Tragweite haben, mitbestimmen konnte, bewirkt schon einen großen Bedeutungsverlust des Verwaltungsrates.“
Er hofft, dass im Rahmen einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Landtags noch über den Gesetzesentwurf diskutiert werden wird. Bisher gab es für die Verwaltungsräte diese Möglichkeit noch nicht.
Hilft’s?
Die Studierendenwerke blicken momentan großen Problemen entgegen. Manche dieser Probleme sind vielleicht auch nicht finanziell, sondern im weitesten Sinne strukturell. Der vorliegende Gesetzesentwurf legt es nun darauf an, Entscheidungsprozesse zu vereinfachen, zugleich aber die Politik direkter mitbestimmen zu lassen, wie die Studierendenwerke in NRW handeln. Dass die Probleme der Studierendenwerke damit aber nicht angegangen werden, verkennt die Landesregierung bisher. Oder wie es die Landtagsopposition von der SPD formulierte: „CDU und Grüne (haben) nun andere Schuldige auserkoren: Die Studierenden selbst. Und zwar diejenigen, die Verantwortung übernehmen und wichtige Arbeit als Vorsitzende der Verwaltungsräte der Studierendenwerke leisten.“ Was die Studierendenwerke letzten Endes brauchen, ist mehr Geld – und es ist äußerst fraglich, ob die Umgestaltung der Verwaltungsräte damit irgendetwas zu tun hat.
