Unter bestimmten Voraussetzungen können Studis bei der Agentur für Arbeit Bürgergeld beantragen. [Foto: Freya Pauluschke]
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Bürgergeld für Studis?

22. Februar 2025

Eigentlich haben Studierende keinen Anspruch auf Bürgergeld. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können auch Studis die Sozialleistung erhalten. Wir haben für euch zusammengefasst, welche Ausnahmen gelten.

Zum 01. Januar 2023 wurde das Bürgergeld eingeführt, wodurch das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst wurde. Ziel der Sozialleistung ist es, den Lebensunterhalt von Arbeitssuchenden zu sichern. Menschen, die Bürgergeld erhalten können, müssen also erwerbsfähig und leistungsberechtigt sein. Der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende und -erziehende beträgt beispielsweise 563 Euro. Jedoch variieren die Sätze je nach Personengruppe und Bedarfen. Anspruch auf Bürgergeld haben diejenigen, die „trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen“, heißt es auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld, da sie vorrangig BAföG beziehen können. Ein anderer Grund ist, dass Studis dem Arbeitsmarkt während des Studiums eigentlich nicht zur Verfügung stehen. Mit bestimmten Ausnahmen ist es aber auch für Studis möglich, Bürgergeld zu erhalten.

Grundsätzlich gilt: Du hast Anspruch auf BAföG oder Bürgergeld, wenn du deinen Lebensunterhalt als Student:in (oder Auszubildende:r) nicht selbst stemmen kannst und somit auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist. Doch zunächst wirkt die Unterhaltspflicht der Eltern. Eltern sind bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Wenn die Möglichkeit auf BAföG nicht besteht, deine Eltern nicht genug Geld haben oder die Unterhaltspflicht nicht mehr gilt, kann ein Anspruch auf Bürgergeld geprüft werden. Dies gilt allerdings nur unter besonderen Umständen.

1.     Teilzeitstudium: In einem Teilzeitstudium bist du vom BAföG ausgeschlossen, doch es besteht ein Anspruch auf Bürgergeld. Dann musst du aber gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Angebote der Arbeitsvermittlung annehmen.

2.     Beurlaubung wegen Krankheit, Schwangerschaft, Kindererziehung: Ein anderer Ausnahmefall wäre die Unterbrechung des Studiums aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung. Dauern die Gründe für eine Unterbrechung länger als drei Monate an, verfällt der Anspruch auf BAföG und du solltest dich beurlauben lassen. Dann bist du zwar nicht mehr BAföG-berechtigt, aber hast Anspruch auf Bürgergeld, um deinen Lebensunterhalt zu stützen.

3.     Mehrbedarfe: Studierende mit Behinderung, einer chronischen Krankheit sowie Studierende mit Kind haben außerdem zusätzliche Bedarfe, für die sie Zuschussleistungen beantragen können. Welche Mehrbedarfe berücksichtigt werden, kannst du hier nachlesen.

4.     Besonderer Härtefall: Erhältst du kein BAföG, kann in besonderen Härtefällen eine Unterstützung durch Bürgergeld in Form eines Darlehens gewährt werden. Die besondere Härte wird im Einzelfall entschieden. Genauere Infos dazu findest du hier.

5.     Zwischen Bachelor und Master: Musst du mehr als einen Monat nach Beendigung deines Bachelor-Studiums auf den Beginn des Master-Studiums warten, kannst du dich arbeitslos melden. Somit ist es sinnvoll, gleichzeitig Bürgergeld zu beantragen. Auch hier gilt, dass du in der Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst.

Die Universität Duisburg-Essen bietet verschiedene Anlaufstellen zur Sozialberatung an. Hier könnt ihr allgemeine Fragen zu finanziellen Schwierigkeiten klären und auch Fragen zum Studium mit Kind, Behinderung oder chronischer Krankheit. Dazu gehören zum Beispiel die Sozialberatung des AStA oder die BAföG-Beratung des Studierendenwerks.

Freya war von März 2022 bis September 2025 Redakteurin bei der ak[due]ll. Sie hat Kunstwissenschaft und Anglophone Studies an der Universität Duisburg-Essen studiert. Am liebsten hat Freya über Kultur im Ruhrgebiet, aber auch über gesellschaftliche und umweltbezogene Themen geschrieben. Ihr Redaktionskürzel war [fpa].

Freya Pauluschke

Freya war von März 2022 bis September 2025 Redakteurin bei der ak[due]ll. Sie hat Kunstwissenschaft und Anglophone Studies an der Universität Duisburg-Essen studiert. Am liebsten hat Freya über Kultur im Ruhrgebiet, aber auch über gesellschaftliche und umweltbezogene Themen geschrieben. Ihr Redaktionskürzel war [fpa].

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