Ursprünglich noch für dieses Jahr angekündigt, können Studis wohl doch erst ab 2027 mit erhöhten Sätzen rechnen. Was das BAFöG-Upgrade beinhaltet und ab wann ihr damit rechnen könnt.
Obwohl es eigentlich Teil des Koalitionsvertrags war, geriet die geplante Erhöhung der Wohnkostenpauschale und der Bedarfssätze im Juni ins Wanken. Fehlende Gelder lösten im Bundestag Diskussionen aus und vor allem von Seiten der CDU und CSU verlor die Erhöhung an Zuspruch. Jetzt steht es fest: Mit einer Erhöhung ist frühestens 2027 zu rechnen. Dabei sollen die Stellschrauben des BAFöGs etappenweise angehoben werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Erhöhung im Haushaltsentwurf wie folgt angesetzt: Die Wohnkostenpauschale soll zum Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro angehoben werden. Die Bedarfssätze sollen schrittweise an das Niveau der Grundsicherung angeglichen werden. Sie sollen zum Wintersemester 2027/28 zunächst auf 503 und zum Sommersemester 2029 dann auf 563 Euro steigen. Ab dem Wintersemester 2028/29 sollen die Freibeträge jährlich um 1,5% steigen. Künftig soll auch der Leistungsnachweis im fünften Semester wegfallen und die Antragstellung grundsätzlich digital erfolgen. Außerdem soll ab 2030 eine Regelung zur Orientierung und Anpassung der Fördersätze am Grundsicherungsniveau eingeführt werden. Wenn also ab 2030 die Grundsicherung steigt, soll das BAFöG gleichermaßen angehoben werden.
Aktuell liegt der BAFöG-Höchstsatz für Studierende, die ihre Krankenversicherung selbst zahlen und nicht bei ihren Eltern wohnen, bei 992 Euro. Durch die geplanten Anpassungen würde der Höchstsatz im Sommersemester 2029 entsprechend bei 1140 Euro liegen. Vor allem die SPD pocht weiter auf die Erhöhung. Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Wiebke Esdar kritisierte die Uneinigkeit im Kanzleramt, da sie junge Menschen verunsichere. Obwohl die Reform weiter verfolgt wird, herrscht Uneinigkeit innerhalb der Koalition.
