Vom Gehalt des Minijobs könnte ab 2027 weniger übrig bleiben. [Foto: Cora Liebscher]
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Minijob-Aus: Was sich für Studierende ändert und was noch offen ist

22. Juli 2026

Der Minijob steht zur Disposition. Innerhalb von sechs Wochen hat die Politik gleich vier Vorstöße gemacht, die den 603-Euro-Job betreffen, den viele Studierende neben der Uni ausüben. Drei davon sind inzwischen beschlossen oder als Gesetzentwurf vorgelegt, der vierte ist bislang nur eine Empfehlung.

Was ist passiert?

Am 10. Juli hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, der Bundesrat hat noch am selben Tag zugestimmt. Ab 2027 müssen Arbeitgeber:innen für die Krankenversicherung ihrer Minijobber:innen voraussichtlich 17,5 Prozent zahlen statt der bisherigen 13 Prozent. Anfang Juni kam ein Entwurf dazu, der Arbeitgeber:innen ab 2027 auch zur Pflegeversicherung verpflichten würde, aktuell zahlen sie dafür gar nichts. Und Anfang Juli hat die Regierungskoalition angekündigt, die Pauschalsteuer, die Arbeitgeber:innen für Minijobs abführen, von 2 auf 5 Prozent anzuheben.

Bleibt Studierenden damit weniger Geld übrig?

Aktuell nicht, jedenfalls nicht direkt. Alle drei bisherigen Vorhaben erhöhen ausschließlich die Abgaben, die die Arbeitgeber:innen für einen Minijob zahlen, nicht den Betrag, der am Ende ausgezahlt wird. Minijobs sind für Beschäftigte praktisch abzugsfrei, daran ändert die höhere Kranken-, Pflegeversicherungs- und Pauschalsteuerlast der Arbeitgeber:innen erst einmal nichts. Ein indirektes Risiko bleibt trotzdem. Wird ein Minijob für Betriebe spürbar teurer, könnten manche Arbeitsstunden kürzen oder seltener Minijobs anbieten.

Anders sieht es beim vierten Vorstoß aus, einer Empfehlung der Alterssicherungskommission. Sie setzt als einzige direkt bei den Beschäftigten an. Minijobber:innen können sich bislang per Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, dieses Opt-out will die Kommission abschaffen. Wer dann für einen Minijob arbeitet, wäre automatisch rentenversichert. Arbeitgeber:innen würden weiterhin ihre 15 Prozent zahlen, Minijobber:innen zusätzlich einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Bei 603 Euro blieben davon rund 581 Euro netto übrig, im Gegenzug entsteht ein Anspruch auf gesetzliche Rente.

Könnte der Minijob komplett wegfallen?

Die Kommission geht über das Opt-out-Ende noch hinaus. Der gesamte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs soll wegfallen. Dann wäre nicht mehr nur die Rente betroffen, sondern jede Arbeitsstunde wäre von der ersten Stunde an regulär sozialversicherungspflichtig, wie bei einem ganz normalen Job. Für Studierende dürfte das trotzdem günstiger ausfallen als für andere Gruppen. Weil sie über die Werkstudentenregelung schon heute von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sind, würde vermutlich nur der Rentenversicherungsbeitrag von aktuell 9,3 Prozent anfallen, aus 603 Euro brutto würden dann etwa 547 Euro netto. Sicher ist das nicht, die Kommission äußert sich zu dieser Detailfrage nicht ausdrücklich. Eine Ausnahme soll es nur für Schüler:innen geben, Studierende kommen im Vorschlag der Kommission nicht vor.

Wichtig dabei ist, dass das alles bisher nur Empfehlungen sind und noch kein Gesetz. Arbeitgeberverbände sind strikt dagegen, Gewerkschaften eher dafür, auch innerhalb der Regierung gibt es Streit darüber. Ob und wann daraus wirklich ein Gesetz wird, 2027 oder erst 2028, ist aktuell offen.

Gibt es Hoffnung auf eine Ausnahme für Studierende?

Ja, zumindest ein bisschen. Annika Klose von der SPD, die selbst in der Rentenkommission saß, hat kürzlich gesagt, sie sei offen dafür, neben Schüler:innen auch für Studierende Ausnahmen zu erlauben. Im Gespräch sind zwei Ideen, entweder die Werkstudentenregelung auch auf kleinere Einkommen auszuweiten oder Studierenden eine Rentenversicherung zu vergünstigten Beiträgen anzubieten. Ihr Argument ist, ein Minijob sei für Studierende meistens nur ein Nebenverdienst neben dem Studium, kein Ersatz für eine feste Stelle. Für Rentner:innen will sie diese Ausnahme dagegen nicht machen. Beschlossen ist davon nichts, aber es zeigt: Eine Sonderregel für Studierende ist nicht ausgeschlossen.

Betrifft das auch den Werkstudentenjob?

Nein, jedenfalls nicht direkt. Wer als Werkstudent:in bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitet und mehr als 603 Euro verdient, zahlt schon jetzt nur Rentenversicherung, aktuell 9,3 Prozent des Bruttolohns, und ist von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. An dieser Regel ändert keiner der drei bisherigen Gesetzesvorhaben etwas.

Was passiert mit dem BAföG?

Hier liegt aktuell die größte Unsicherheit. Der Freibetrag, bis zu dem BAföG-Empfänger:innen BAföG-neutral dazuverdienen dürfen, hängt direkt an der Minijob-Grenze, aktuell also bei 603 Euro im Monat. Wer mehr verdient, etwa als Werkstudent:in, bekommt fast jeden zusätzlichen Euro vom BAföG abgezogen. Bisher wurde dieser Freibetrag immer automatisch mit der Minijob-Grenze  angehoben, zuletzt zum Jahreswechsel 2026.

Fällt die Minijob-Grenze als feste Größe komplett weg, fehlt dem BAföG-Freibetrag seine bisherige Berechnungsgrundlage. Was dann gilt, hat das Bildungsministerium bislang nicht gesagt. Für alle, die BAföG beziehen und nebenbei jobben, ist das gerade der Punkt, den es am ehesten zu beobachten gilt.

Was heißt das jetzt konkret?

Kurzfristig ändert sich noch nichts. Mini- und Werkstudentenjobs laufen erst mal weiter wie bisher, sicher ist bislang nur die höhere Krankenkassenabgabe für Arbeitgeber:innen ab 2027. Ob der Minijob komplett wegfällt, ob es eine Ausnahme für Studierende gibt und was mit dem BAföG-Freibetrag passiert, bleibt offen. Wer BAföG bekommt und einen Minijob hat, sollte die Entwicklung im Herbst im Blick behalten.

Cora ist seit Juli 2025 Redakteurin bei der ak[due]ll. Sie studiert Fotografie an der Folkwang Universität. Cora interessiert sich besonders für Themen an der Schnittstelle von Gesellschaft, Kultur und individueller Entwicklung. Neben ihrem Studium engagiert sie sich hochschulpolitisch, arbeitet an kreativen Projekten im Kulturbereich und glaubt daran, dass neue Formen von Arbeit, Bildung und Miteinander möglich sind, wenn wir den Mut haben, sie zu denken. Ihr Redaktionskürzel ist [col].

Cora Liebscher

Cora ist seit Juli 2025 Redakteurin bei der ak[due]ll. Sie studiert Fotografie an der Folkwang Universität. Cora interessiert sich besonders für Themen an der Schnittstelle von Gesellschaft, Kultur und individueller Entwicklung. Neben ihrem Studium engagiert sie sich hochschulpolitisch, arbeitet an kreativen Projekten im Kulturbereich und glaubt daran, dass neue Formen von Arbeit, Bildung und Miteinander möglich sind, wenn wir den Mut haben, sie zu denken. Ihr Redaktionskürzel ist [col].

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