Artikel: Julika Ude und Volker Strauß
Über fast vier Jahre wurden an der Universität Duisburg-Essen (UDE) Noten gegen Geld manipuliert. Mehrere Jahre wurde zur Aufklärung des Falles ermittelt. Nun ist der Prozess beendet: Am Dienstag (20. Mai) verkündete das Gericht das Urteil über Schuld und Strafe der zwei Angeklagten.
Bereits seit März 2025 lief am Landgericht Essen der Prozess zu manipulierten Prüfungsnoten gegen Bestechungsgeld an der UDE (ak[due]ll berichtete). Nach einem fast vierjährigen Ermittlungsverfahren wurde nun ein Urteil gefällt: Eine ehemalige Sachbearbeiterin und ein Ex-Student müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Hintergrund: Noten gegen Geld
Die beiden Angeklagten kannten sich laut Gericht schon vor den Taten privat und waren befreundet. Nicole T. war bis 2021 im Prüfungswesen an der UDE tätig und trug als Teamleiterin die Verantwortung für ein fünfköpfiges Team. Sie war unter anderem für das Eintragen der Prüfungsergebnisse der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zuständig. Andreas L. war während der Taten noch Student und gab Tutorien an der Universität. Laut der Staatsanwaltschaft seien Studierende an Andreas L. herangetreten und hätten ihm Avancen gemacht. Als die Zahl dieser Studierenden stieg, schlossen Andreas L. und Nicole T. laut der Staatsanwaltschaft eine lose Unrechtsvereinbarung; also einigten sich, dass Nicole T. im Prüfungswesen gegen Geld pflichtwidrige Diensthandlungen vornimmt. Die ehemalige Sachbearbeiterin hatte zuvor erwähnt, dass es möglich sei, Noten in den Listen zu ändern. Sie war fortan also dafür zuständig, die Noten zu manipulieren und Andreas L. dafür, das Geld sowie die Informationen bezüglich der gewünschten Note und der zu verbessernden Prüfungsleistung einzusammeln. Anfangs verlangten die beiden 400 Euro, um eine Leistung von einer nicht bestandenen Prüfung auf „bestanden” zu ändern – bis 2021 stieg der Betrag auf bis zu 900 Euro. Eine Verbesserung der Note kostete zusätzlich 30 bis 50 Euro pro Notensprung. Aufgeflogen ist das Duo durch einen anonymen Hinweis, so die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft klagte die beiden wegen Bestechung und Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall an, aufgrund der Häufigkeit, des langen Tatzeitraums, der fast vier Jahre umfasst, und der „gewerbsmäßigen” Handhabung der Taten, weil die Angeklagten die Manipulationen als Geldeinnahmequelle nutzten. Außerdem zeuge es von einem gesteigerten Maß an krimineller Energie, das geforderte Geld von anfangs 400 Euro bis hin zu 900 Euro pro „bestanden” zu erhöhen, als sie merkten, dass die Studierenden die Geldbeträge zahlen. Die Staatsanwaltschaft betont auch, dass die Studierenden mit den fälschlich dokumentierten Prüfungsergebnissen einfach weitergelebt hätten, sich auf Jobs bewarben und nun mit nicht erbrachten Leistungen in Stellen arbeiten würden, für die sie gar nicht ausgebildet sind. Die Angeklagten hätten also auch der Uni geschadet sowie das öffentliche Vertrauen in die Vertrauenswürdigkeit der Verwaltung und der Prüfungsverfahren staatlicher Organe erheblich beschädigt. (In unserem Mai-Schwerpunkt berichten wir genauer über Tathintergrund, -vorwürfe sowie die Konsequenzen für die UDE).
Beide verteidigenden Anwälte plädierten dafür, die Bewertung als besonders schweren Fall zu überdenken. Andreas L. hätte besonders starke Aufklärungsarbeit im Verfahren geleistet. Der Verteidiger von Nicole T. wiederholte, dass das unkontrollierte System der UDE, um Noten einzutragen, es seiner Mandantin äußerst leicht gemacht hätte: „Es war nur eine Taste, die sie anders drücken müsste. Der Gesetzgeber meint mit besonders schwerem Fall nicht diese einfachen Sachen.” Seine Mandantin hätte gar keine kriminelle Energie für die Tat haben müssen und sei eine aufrichtige und ehrliche Frau. Sie sei dem Angebot von Ex-Student L. aufgesessen.
Urteile: Mehrjährige Haftstrafen
Der angeklagte Andreas L. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zu seinen Gunsten wirkten sich auf sein Strafmaß die länge des Verfahrens aus, sowie, dass er nicht vorbestraft war und sich beständig auf den Prozess eingelassen und Aufklärungsarbeit geleistet hat. Der Richterin zufolge hat man außerdem seine Reue während des Verfahrens deutlich sehen können.
Belastend wirkten sich jedoch die Vielzahl der Taten und die kriminelle Energie, die es gebraucht hat, das geforderte Geld ständig zu erhöhen, aus, sowie die gezielte Ansprache und Akquirierung von Studierenden. Hinzu kommt laut der Richterin das erschütterte Vertrauen der Öffentlichkeit in ein staatliches Prüfungsverfahren.
Bürger müssen darauf vertrauen können, dass Verwaltung und Prüfungsverfahren von staatlicher Stelle ordnungsgemäß sind.
führende Staatsanwältin, notenmanipulation an der Ude
Nicole T. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Strafmildernd wirkte sich aus, dass sie nicht vorbestraft war, sich beständig auf den Prozess eingelassen und vor Gericht Reue gezeigt hat. Ebenso wirkte sich die lange Dauer des Verfahrens auf das Urteil aus.
Als belastend ist laut Gericht vor allem der lange Tatzeitraum und die Vielzahl der Taten zu werten. Darüber hinaus habe die Angeklagte auch ohne Andreas L. Noten gefälscht, damals noch mit ihrem Ex-Partner. Der von der Verteidigung geforderte Strafmilderung aufgrund der Tatsache, dass die Uni unzureichende Kontrollmechanismen im System des Noteintragens gehabt hätte („Gelegenheit macht Diebe”, so der Verteidiger), wurde nicht nachgegangen.
Ob die Verurteilten gegen das Urteil Revision einlegen, ist noch offen.
Und jetzt, UDE?
Auf Nachfrage, was es für die UDE nun noch zu tun gibt, antwortet uns Prof. Dr. Erwin Amann, Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der UDE, es habe seitens Studierenden mit manipulierten Prüfungsergebnisse noch acht Widersprüche gegen die Leistungsaberkennung gegeben. Eine Studentin klagte wegen eines Formfehlers bei der Aberkennung der manipulierten Noten, andere wollen sogar gegen die Aberkennung ihrer Studienabschlüsse einklagen, so der WDR. Prof. Amann erzählt uns: „Die Ersten wurden aber bereits zurückgewiesen, selbst da, wo nicht alles genau so lief, wie es vorgesehen war.” Laut Richter würde auch ein Formfehler an der Entscheidung nichts ändern. Weil die Studentin die Noten durch Bestechung erhielt, stünde ihr die Anerkennung der Prüfungsleistung nicht zu. „Alle Betroffenen werden also vom Studium an unserer Uni ausgeschlossen und verlieren ihre Abschlüsse. Alle Arbeitgeber wurden bereits in Kenntnis gesetzt”, so Amann.
Grundsätzlich werde das Thema an unterschiedlichen Stellen und auch in der Leitungsrunde innerhalb der Universität thematisiert. In allen Fakultäten habe der Vorfall ein grundsätzliches Nachdenken über den Umgang mit (wissenschaftlichem) Fehlverhalten und den Möglichkeiten zur Manipulation ausgelöst: „Unser gemeinsames Ziel ist es, insbesondere auch den Studierenden zu vermitteln, dass solches Fehlverhalten nicht akzeptiert werden darf.” Es gebe immer Ansprechpersonen, denen man ein solches Verhalten melden darf und auch soll. Prof. Amann betont, „dass unsere Gesellschaft darauf angewiesen ist, dass das in die Menschen gesetzte Vertrauen nicht ausgenützt werden darf und man gegebenenfalls mit Konsequenzen rechnen muss.” Hier wolle und müsse die UDE als Universität Vorbild sein.
