Im Juli 2026 wird der Gynäkologe und (noch) Chefarzt Dr. Rainer Kimmig planmäßig in den Ruhestand gehen. Das bedeutet vor allem eins: endlich freie Bahn für Abtreibungen an der Uniklinik in Essen. Nach einigen Angaben hatte Kimmig diese zuvor aus Gewissensgründen verhindert. Wie sich Essener Kollektive und Bürger:innen für vollumfängliche und allgemeinmedizinische Versorgung einsetzen, erfahrt ihr hier.
Rechtlich besteht für öffentliche Krankenhäuser in Deutschland keine Pflicht, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Gleichzeitig schützt das Schwangerschaftskonfliktgesetz die Gewissensfreiheit von Beschäftigten im Gesundheitswesen, indem es eine verpflichtende Mitwirkung an Abbrüchen ausschließt. Von diesem Gesetz macht auch Kimmig Gebrauch, der dazu sagt: „Ich könnte nicht damit leben, das auch nur einmal gemacht zu haben.” Dass aber die Meinung eines einzelnen männlichen Chefarztes der gesamten Abteilung obliegt, sorgt in Essen für Aufregung.
Kritik an Kimmigs Haltung kommt unter anderem vom Netzwerk FIVE (Feminismus, Intersektionalität und Vielfalt in Essen), das am 20. Mai vor dem Uniklinikum protestierte. Rund 100 Personen, viele davon weiblich gelesen, fanden sich zwei Tage nach Ankündigung des Protests vor dem Uniklinikum ein. Für die Veranstalter:innen handelt es sich nicht nur um eine politische, sondern vor allem um eine Frage der medizinischen Versorgung. Auch die Initiative Medical Students for Choice (MSfC) Essen kritisiert die Haltung des Chefarztes. Die Initiative fragt sich vor allem, wie es sein könne, dass eines der größten und öffentlich finanzierten Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen Schwangerschaftsabbrüche nicht anbiete.

Kimmings Aussagen, unter anderem darüber, „nicht Hand an ein fremdes Leben” anlegen zu wollen, lösten weit über Essen hinaus Diskussionen aus. Im Mittelpunkt stand dabei weniger die persönliche Überzeugung des Mediziners als vielmehr die Frage, welche Folgen diese für die Gesundheitsversorgung in einer Großstadt haben kann. Kritiker:innen bemängelten, dass eine öffentliche Universitätsklinik mit umfassendem Versorgungsauftrag keine Möglichkeit für Schwangerschaftsabbrüche anbiete, obwohl diese gesetzlich zulässig sind. Betroffene seien deshalb häufig gezwungen, auf andere Städte oder wenige niedergelassene Praxen auszuweichen. In Essen gab es bislang mit der Praxis Dr. Thomas Ring und Gynäkologischen Praxis Georg Twardzik lediglich zwei Anlaufstellen, um alle Frauen zu versorgen. Die Universitätsmedizin Essen betonte in einer Stellungnahme, dass die Haltung Kimmigs dessen persönliche Gewissensentscheidung gewesen sei. Gleichzeitig verwies die Klinik darauf, dass Krankenhäuser rechtlich nicht verpflichtet sind, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten.
Für Beratungsstellen in Essen bleibt die Situation dennoch problematisch. Fachkräfte berichten seit Jahren von einer angespannten Versorgungslage. Frauen, die sich nach einer Beratung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, müssten häufig lange auf Termine warten oder weite Anfahrtswege in Kauf nehmen. Besonders belastend sei dies für Menschen mit geringem Einkommen, schlechter Anbindung oder familiären Verpflichtungen. Aus Sicht vieler Beratungsstellen geht es deshalb nicht nur um individuelle Entscheidungen, sondern um die strukturelle Frage eines wohnortnahen Zugangs zu medizinischen Leistungen.
Die prekäre Lage in Deutschland
Die Situation in Essen ist ein Beispiel für ein bundesweites Problem: Die Zahl der Ärzt:innen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nimmt seit Jahren ab. Von 2003 bis 2021 wurde ein Rückgang von 46 Prozent erfasst. Gleichzeitig berichten Medizinstudierende immer wieder davon, dass praktische Ausbildungsangebote in diesem Bereich fehlen. Fachverbände warnen deshalb davor, dass wichtiges medizinisches Wissen verloren gehen könnte, wenn entsprechende Eingriffe weder gelehrt noch regelmäßig durchgeführt werden.
In einem Statement der Fachschaft Medizin in Essen vom 4. Juni betonten Studierende, dass sie „die Absicht des Universitätsklinikums, künftig entsprechend seines staatlichen Versorgungsauftrags Schwangerschaftsabbrüche in allen Indikationen in Rahmen der gesetzlichen Vorgaben anzubieten” begrüßen. Gleichzeitig äußern sie den Wunsch, „dass die neuen Maßstäbe in der Patientinnenversorgung nun auch Teil des Curriculums in der Gynäkologie der medizinischen Fakultät Essen werden, sodass die Versorgung von Patientinnen auch für die Zukunft gesichert ist.”
Eine umfassende Recherche von zu der prekären Lage in Deutschland und häufig gestellte Fragen rund um das Thema Schwangerschaftsabbrüche, findet ihr bei Correctiv.
Um eure nächstgelegene Klinik zu finden, findet ihr hier die Liste der Bundesärztekammer nach § 13 Abs. 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz mit Suchfunktion.
