Sozialwahl erklärt

Text und Foto: Selome Abdulaziz | Den roten Umschlag müsst ihr rechtzeitig vor dem 31. Mai einwerfen.

Die Sozialwahl findet noch bis zum 31. Mai statt. Ihr habt einen Wahlbrief nach Hause bekommen, habt aber keine Ahnung, was da genau gewählt wird? Wir erklären es euch!

Die Sozialwahl ist die drittgrößte demokratische Abstimmung in Deutschland, nach der Europa- und der Bundestagswahl. Sie findet alle sechs Jahre statt. Etwa 52 Millionen Menschen sind dieses Mal stimmberechtigt. Bis zum 31. Mai 2023 könnt ihr die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungen wählen, die in der Regel aus Versichertenvertreter:innen und Arbeitgebervertreter:innen bestehen. Wir als Versicherte wählen die Versichertenvertreter:innen, letzere werden von Arbeitgeber:innen gewählt werden. Konkret werden die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung undVerwaltungsräte der sogenannten Ersatzkassen, eine bestimmte Form der gesetzlichen Krankenkassen, gewählt. Zu diesen Krankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse – KKH und die Handelskrankenkasse (hkk).

Wenn ihr mindestens 16 Jahre alt seid und Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung Bund und/oder eine der genannten Krankenkassen gezahlt habt, seid ihr wahlberechtigt. Die Staatsangehörigkeit spielt bei dieser Wahl keine Rolle. Privat oder bei anderen gesetzlichen Krankenkassen Versicherte sowie Personen, die über ihre Familie versichert sind, können nicht abstimmen. Wenn ihr sowohl bei der Rentenversicherung Bund als auch bei einer der fünf Ersatzkassen versichert seid, bekommt ihr zwei Stimmzettel und habt zwei Stimmen bei der Sozialwahl.

Die Sozialwahl ist hauptsächlich eine Briefwahl. Die Wahlunterlagen wurden seit Mitte April an die Haushalte verschickt. Das passiert automatisch und ihr müsst nichts beantragen. Nachdem ihr euer Kreuzchen auf dem Stimmzettel gemacht habt, steckt ihr diesen in den roten Umschlag und werft ihn unfrankiert in einen Briefkasten. Der Brief muss spätestens am 31. Mai ankommen, werft ihn also rechtzeitig ein. Erstmals können Mitglieder der Ersatzkassen auch online wählen.

Was entscheiden die Sozialparlamente?

Gewählt werden nicht einzelne Personen, sondern eine Liste. Es treten vor allem Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenorganisationen an. Versicherte können sich auch zu freien Listen zusammenschließen. Informationen zu den kandidierenden Listen findet ihr auf sozialwahl.de (https://www.sozialwahl.de/) oder auf den Homepages der einzelnen Listen. Ein Pendant zum Wahl-O-Mat findet ihr hier. Da könnt ihr herausfinden, welche Liste am meisten mit euren Einstellungen übereinstimmt.

Jetzt wisst ihr, wie und wen ihr wählen könnt. Aber welche Aufgaben haben die Sozialparlamente? Die Selbstverwaltungen der Krankenkasse entscheiden unter anderem über den Haushalt der Versicherung, wählen den:die Chef:in der Kasse und die Höhe des Gehalts. Außerdem bestimmen sie, welche Präventions- und Reha-Maßnahmen gefördert werden. Die Vertreter:innenversammlung der Rentenversicherung entscheidet ebenfalls darüber, welche Reha-Maßnahmen gefördert werden. Zudem wählt sie den ehrenamtlichen Vorstand der Versicherung und benennt ehrenamtliche Berater:innen, die Versicherte beim Stellen von Anträgen oder anderen Fragen beraten.


Beitrag veröffentlicht

in

von