Anstieg von Täuschungsvorwürfen an der UDE

Artikel: Selome Abdulaziz | Bei digitalen Klausuren solltet ihr keine externen Hilfsmittel verwenden. [Symbolbild: Magdalena Kensy]

Digitale Klausuren waren sowohl für Dozierende als auch für Studierende eine Herausforderung. Laut dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Duisburg-Essen (UDE) gehört zu diesen Herausforderungen auch ein Anstieg von Täuschungsvorwürfen.

Laut Christian Sydow, Referent für Hochschulpolitik im AStA der Universität Duisburg-Essen (UDE), wurde seit dem Frühjahr 2020 insgesamt 700 bis 1000 Studierenden ein Täuschungsversuch vorgeworfen. Davon haben sich etwa 80 direkt beim Hochschulreferat gemeldet. Viele meldeten sich bei der Rechtsberatung des AStA, der Zentralen Ombudsstelle für Studierende oder ihren Fachschaften.Vor Corona haben sich hinsichtlich Täuschungsversuche kaum Studierende beim Hochschulreferat gemeldet. „Das lässt sich darauf zurückführen, dass Täuschung bei Präsenzklausuren klar geregelt ist und die Vorwürfe daher zumeist sehr eindeutig sind”, erklärt Sydow.

Bei digitalen Prüfungen ist die Lage komplizierter. Prof. Dr. Dietmar Osthus, Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Lehramtsstudiengänge der Geisteswissenschaften, sieht als neue Problematik der Online-Klausuren die Frage nach dem Umgang mit identischen Texten in mehreren Klausuren. „Da mit technischen Mitteln der Austausch zwischen Studierenden, die die gleiche Prüfung schreiben, kaum zu kontrollieren und nicht zu verhindern ist, ist die Versuchung natürlich größer als in Präsenzprüfungen.“ 

Im Prüfungsrecht reicht schon der Anschein für einen Verdacht. „Für eine bewusste Täuschungshandlung der Studierenden spricht der Beweis des 1. Anscheins, der von den Studierenden zu widerlegen ist“, heißt es im UDE-Handbuch für Prüfungsausschussvorsitzende. Die Beweislast liegt bei den Studierenden. „Wenn du die Klausur allein und ohne Überwachung geschrieben hast, kannst du das nicht beweisen“, so Sydow. Solange kein klarer Nachweis möglich sei, beispielsweise wenn die identischen Texte auf einer gemeinsamen Vorbereitung beruhen könnten, empfiehlt Professor Osthus Dozierenden, vom Vorwurf des Täuschungsversuches abzusehen. 

Mögliche Konsequenzen

Sydow erzählt, dass in der Mail mit dem Vorwurf oft nur ein Paragraf aus der Prüfungsordnung mit den möglichen Sanktionen angehängt wird. Dort heißt es: „Wer vorsätzlich einen Täuschungsversuch gemäß Absatz 4 unternimmt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“ 

Doch der Hochschulpolitikreferent hat eine beruhigende Antwort. „Von Geldstrafen habe ich noch gar nichts gehört. 50.000€ Strafe bekommst du höchstens, wenn du die Doktorarbeit von jemandem nimmst und unter deinem Namen veröffentlichst.“ Auch Exmatrikulationen stehen nur bei nicht-bestandenen Drittversuchen in Klausuren und bei schweren Plagiaten an. In allen anderen Fällen wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet und die Freiversuchsregelung entfällt. Außerdem wird der Versuch auf dem Transcript of Records gekennzeichnet.

Vorwurf der Täuschung – Was tun?

Doch wie sollen Studierende bei einem Vorwurf der Täuschung handeln? Laut Sydow ist das häufigste Problem, dass die Betroffenen überhaupt nicht wissen, wie sie mit dem Vorwurf umgehen sollen. „Viele können nicht einmal die eigenen Kommiliton:innen fragen, weil sie sich noch nie richtig getroffen haben.“ Um betroffene Studierende zu unterstützen, hat der AStA auf seiner Website Informationen aufgelistet. Dort findet ihr die E-Mail-Adresse des Hochschulpolitikreferats, die mit euch einen Termin für eine telefonische Beratung ausmachen. 

In der Beratung wird gefragt, wie viele Versuche ihr für diese Klausur bereits unternommen habt. Wenn euch der Vorwurf der Täuschung nicht im Drittversuch gemacht wird, sind keine schweren Konsequenzen zu erwarten. „Dann sind alle erstmal beruhigt, dass sie nicht exmatrikuliert werden.“ Die Studierenden können binnen 14 Tagen eine Stellungnahme zu dem Vorwurf verfassen, bei dessen Formulierung der AStA unterstützt. Falls es sich um einen Täuschungsvorwurf bei einem Drittversuch handelt, sollte die betroffene Person sich entweder bei Anwält:innen oder bei der Rechtsberatung des AStA melden.

Um sich vor einem Vorwurf zu schützen, empfiehlt Professor Osthus Studierenden, während der Prüfung nicht mit anderen Studierenden zu kommunizieren und – sofern es nicht ausdrücklich gestattet ist – keine externen Quellen wie das Internet zu Rate zu ziehen.


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